Telefonsprechzeiten und Kontakt
Sie können ein Termin für ein Erstgespräch via Telefon vereinbaren zu folgenden Sprechzeiten:
Montag zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr
Dienstag zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr
Mittwoch zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr, sowie
Donnerstag zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr.
Falls Sie in diesen Zeiten nicht telefonieren können, schreiben Sie mir gern eine E-Mail unter
kontakt(at)psychotherapie-rosdorf.de
Noch einfacher ist es, wenn Sie online bei der Terminservicestelle schauen, ob wir freie Sprechstundentermine haben. Sie können in dem Portal direkt nach unserer Praxis suchen und freie Termine online sofort buchen.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Vor Beginn einer jeden Psychotherapie steht die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde.
Die bis zu 3 Sprechstunden à 50 Minuten dienen dazu, eine diagnostische Einschätzung vorzunehmen und über die verschiedenen Behandlungsformen aufzuklären, sowie individuelle Fragen zu beantworten.
Am Ende dieser Sprechstunde(n) erhalten Sie das Formular Blatt PTV 10 sowie PTV 11.
Mit Abschluss der Sprechstunde(n) kann die Vorbereitung für einen Therapieantrag erfolgen.
Warteliste
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Psychotherapie in unserer Praxis aufzunehmen, dann erhalten Sie einen Platz auf unserer Warteliste.
Die Länge der Wartezeit variiert stark und kann nicht pauschal angegeben werden. Unter anderem ist sie davon abhänig, wie flexibel Sie Termine wahrnehmen können, ob Sie eine Gruppen- oder Einzeltherapie bevorzugen usw.
Am Ende der Sprechstunde klären wir Sie über Ihre individuelle Wartezeit auf.
Probatorische Sitzungen
Nach den Sprechstunden können noch bis zu vier probatorische Sitzungen erfolgen. Diese dienen zum besseren Kennenlernen, zur Erhebung der biografischen Anamnese, spezifische Diagnostik (auch Einsatz von Fragebögen), sowie zur Therapieplanung.
Antrag auf Psychotherapie
Zum Abschluss der Vorgesprächsphase steht der Antrag auf Psychotherapie. Dafür müssen Sie das Formular PTV 1 und ich das Formular PTV 2 ausfüllen und unterschreiben. Auf dem Formblatt PVT 1 werden angaben zur Art der Psychotherapie und zum Setting gemacht, sowie ob es bereits stationäre, oder rehabilitative, sowie ambulante Vorbehandlungen innerhalb der letzten 2 Jahre gab. Auf dem Formblatt PTV 2 wird dann die zu erwartenden Stundenanzahl festgelegt.
Auf der Website Wege zur Psychotherapie der Bundes Psychotherapeuten Kammer finden Sie noch mehr Information, sowie in der dazugehörigen Broschüre.